Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Stelf BV gesetzlich registriert in De Nieuwe Erven 3, 5431 NV Cuijk, die Niederlande (Handelskammer nummer 77569385; BTW (MwSt) NL861049706 B01), nachfolgend ‘die Organisation’ genannt treffen auf alle Vereinbarungen zu, die durch die Organisation mit Besuchern des Events ‘Elfia’, 'Fairy Nights' und/oder andere, durch die Organisation zu organisierende Events, nachfolgend ‘das Event’ genannt getroffen werden.
Artikel 1 Geltung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen Besuchern des Events nachfogend ‘der Besucher’ genannt und der Organisation, ungeachtet wie eine Vereinbarung getroffen wurde und inklusiv der dazu gehörenden Eintrittskarten und Camping Tickets. Durch das Treffen einer Vereinbarung mit der Organisation, dazu gehören die Erwerbung und/oder der Gebrauch von Eintrittskarten und/oder Campingtickets und/oder das Betreten des Eventgeländes ( worunter neben dem Eventgelände auch der Campingplatz oder Ferienpark fallen) zusammen nachfolgend ‘Eventstandort’ genannt, akzeptiert der Besucher die Geltung und den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Organisation und/oder der Verwalter des Eventstandortes stellen Hausregeln auf, die neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. In Bezug auf Schloss De Haar finden Sie hier die Hausordnung. In Bezug auf die Schlossgärten von Arcen finden Sie hier die Parkvorschriften.
Durch das Treffen einer Vereinbarung mit der Organisation und/oder beim Betreten des Eventstandortes akzeptiert der Besucher im Voraus auch die Hausregeln und befolgt diese unverzüglich.
1.3 Die Organisation kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit teilweise oder komplett ändern. Besucher werden rechtzeitig über alle Änderungen informiert. Die Organisation wird eventuelle Änderungen auf den entsprechenden Websites ankündigen. Wenn der Besucher nicht innerhalb von 10 Tagen der Organisation schriftlich mitteilt, das er die Änderungen nicht akzeptiert dann geht die Organisation automatisch davon aus das der Besucher die Änderungen akzeptiert.
1.4 Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keinerlei Enfluss auf andere Bestimmungen. Sollte(n) eine Bestimmung(en) nichtig oder vernichtbar sein, dann werden alle Parteien diese in gemeinsamen Gespräch(en) durch zulässige und im Sinne der ursprünglichen Bestimmung(en) ersetzen.
Die Organisation weist nachdrücklich die Geltung eventueller allgemeinen Geschäftsbedingungen des Besuchers zurück.
Artikel 2 Erwerbung von Tickets
2.1 Die Vereinbarung zwischen Besucher und der Oragnisation über den Erwerb von Tickets ist erst dann getroffen wenn der Besucher diese bestellt hat bei einer, von der Organisation, angegebenen (Voor)Verkaufsadresse.
2.2 Eine aufgegebene Bestellung ist unwiderruflich. Der Besucher kann, nach Aufgabe der Bestellung diese nicht mehr ändern. Die Organisation hat das Recht jederzeit eine Bestellung zu verweigern oder extra Bedingungen an diese Bestellung zu verbinden.
2.3 Informationen, wie Mitteilungen und Preisangaben, die sich auf das Event und/oder Tickets beziehen werden so sorgfältig wie möglich vermeldet oder verschafft. Die Organisation kann niemals daran gebunden werden. Durch zusätzliche Kosten, z.B. für Reservierung, Zahlung und/oder Versendung kann sich der Ticketpreis erhöhen gegenüber dem Preis der auf dem Ticket steht. Die Organisation akzeptiert keine Verantwortung für eventuelle Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten in der hierfür verschafften Information(en). Eventuelle, durch die Organisation genannten Termine sind niemals fix.
Artikel 3 Tickets und Zugang
3.1 Der Besucher muss beim Betreten des Eventstandortes, sowie für die Dauer des Events immer über ein gültiges Ticket und einen gültigen und unbeschädigten Ausweis verfügen. Besucher die länger als 1 Tag das Event besuchen erhalten am Eingang, nach Ticketübergabe, ein Armband. Dieses Armband muss, für die Dauer des Events, immer getragen werden und darf nicht entfernt oder an andere übergeben werden. Bei erster Aufforderung durch Mitarbeiter, Helfern der Organisation und/oder des Eventstandortes, Sicherheitskräften, Polizei und/oder anderen befugten Autoritäten muss das Armband gezeigt werden.
3.2 Ein Ticket wird einmalig an Besucher ausgegeben und verschafft dem Besucher einmaligen Zugang zum Event oder des Eventstandortes.
3.3 TicketMaster (ticketmaster.nl) ist ein weltweiter, durch die Organisation eingeschalteter Ticketingprovider. Tickets sind ausschliesslich erhältlich auf der Website der Organisation und Eventbrite. Nur der Erwerb eines Tickets an einer erkannten Voorverkaufsadresse garantiert die Gültigkeit eines Tickets. Diesbezüglich liegt die Beweislast ausschliesslich beim Besucher. Die Organisation hat das Recht dem Besucher den Zugang zum Event und/oder des Eventstandortes zu verweigern Im Falle berechtigter Zweifel an der Gültigkeits des Tickets ohne die Verpflichtung zur Rückerstattung des Eintrittsgeldes an den Besucher.
3.4 Die Tickets werden vor Anfang des Events an den Besucher versendet, sofern die Rechnung für die Tickets beglichen ist. Der Besucher ist verpflichtet die bestellten Tickets nach Empfang zu kontrollieren auf ob sie korrekt sind. Wenn der Besucher erstandene Tickets nicht zeitig empfangen hat oder wenn Mängel oder Fehler am Ticket festgestellt werden dann muss der Besucher schriftlichen Kontakt mit Eventbrite aufnehmen. Besteht ein Ticket aus einem, von der Organisation abgegebenen, Barcode, der über elektronischer Kommunikation (z.B. E-mail) an den Besucher versendet wurde dann hat der Besucher dafür zu sorgen, dass das Ticket tatsächlich und sicher über die elektronische Kommunikation gezeigt werden kann. Die Organisation garantiert weder die Vertraulichkeit, noch den Empfang des Tickets.
3.5 Tickets sind und bleiben Eigentum der Organisation. Der Besucher trägt das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauchs ab dem Moment des Empfangs des Tickets. Die Organisation haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Tickets ungeachtet möglicher Ursachen. Sollte der Besucher Ersatztickets von der Organisation wünschen, dann hat die Organisation das Recht extra Kosten in Rechnung zu stellen.
3.6 Es ist dem Besucher untersagt Tickets an Dritte (weiter) zu verkaufen zum Verkauf an zu bieten oder im Rahmen kommerzieller Zwecke anzubieten, zu verschaffen oder in kommerziellen Äusserungen hinzuweisen auf die Tickets. Wenn ein Besucher sein Ticket aus nicht kommerziellen Gründen Dritten zur Verfügung stellt dann ist der Besucher verpflichtet um alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung, die er mit der Organisation getroffen hat, die auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten uneingeschränkt dem Dritten aufzulegen. Der Besucher ist verantwortlich dafür das Dritte diese Verplichtungen einhalten.
3.8 Die Organisation kann beschliessen Tickets auf Namen (personifiziert) zu verkaufen. Die Organisation hat das Recht (aber nicht die Verpflichtung) die Identität des Tickethalters zu controleren. Dieses um festzustellen ob der Name auf dem Ticket übereinstimmt mit dem Namen auf der Vereinbarung. Sollte der Name nicht übereinstimmen, dann hat die Organisation das Recht dem Besucher den Zugang zum Event zu verweigern.
Artikel 4 Haftung
4.1 Das Betreten des Eventstandortes, sowie die Teilnahme am Event geschieht auf eigenes Risiko des Besuchers. Die Organisation haftet nicht für Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung an Eigentümern des Besuchers, ausser der Organisation ist Absicht oder grobe Fahrlässsigkeit nachzuweisen.
4.2 Die Organisation ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden als Folge von Annulierung, Änderung oder Abweichungen (inhaltlich) des Eventprogramms. Dieses gilt auch für andere Schäden die, aus welchem Grund auch immer, direkt oder indirekt Folge sind des Handelns oder der Vernachlässigung der Organisation und oder des Eventstandortes durch Personen (einer Person), deren Dienst oder von anderen (Hilfs)personen die die angestellt sind, oder Dritte, die während des Events oder im Zusammenhang mit dem Verbleib auf dem Eventstandort, es sei denn das ein Schaden die direkte Folge von Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Organisation ist.
4.3 Wenn und sofern die Organisation, ungeachtet des oben genannten, dem Besucher gegenüber doch in irgendeiner Form haftbar ist für einen, durch den Besucher, erlittenen Schaden, dann ist die Haftung immer begrenzt auf den direkten, aber niemals auf indirekten oder immateriellen Schaden und eine Schadenshöhe, die durch die Haftplichtversicherung der Organisations ausgezahlt wird und nur dann wenn die Organisation hierzu gesetzlich verpflichtet ist, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Organisation. Die Organisation haftet in so einem Fall nur dann wenn der Besucher die Organisation schriftlich und unverzüglich informiert über den vermeintlichen Mangel oder den vermeintlichen Schaden. Die maximale Schadenserstattung beträgt 10.000 Euro pro Schadensfall.
4.4 Dem Besucher ist bekannt das auf dem Event lautstarke Musik vorgetragen wird. Die Organisation rät jedem Besucher dringend genügend Hörschutz zu tragen und um regelmässsig den Standort der lautstarken Musik zu verlassen und einen ruhigeren Platz zu finden um das Gehör zu entspannen. Die Organisation haftet nicht für eine eventuelle Gehörbeschädigung des Besuchers.
Artikel 5 Annullierung oder Verschiebung des Events
5.1 Die Organisation kann die Veranstaltung auf einen anderen Termin oder einen anderen Ort verschieben oder sie bei höherer Gewalt sogar absagen. “Höhere Gewalt” sollte in diesem Zusammenhang weit ausgelegt werden und umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Krankheit und / oder Aufhebung des Künstlers, Streiks, Feuer, Kriegshandlungen, (Androhung von) Terrorismus, Bürgerkrieg, schlechte Wetterbedingungen, Epidemien. , verbindliche Anweisungen oder Entscheidungen von (lokalen) Behörden usw.
5.2 Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, erstattet die Organisation den Besuchern nur den auf dem Ticket angegebenen Eintrittspreis. Rückerstattungen erfolgen nur auf Antrag des Besuchers in der von der Organisation angegebenen Weise und nur, wenn der Besucher den Eintrittspreis bezahlt hat. Servicekosten oder andere (Folgeschäden), direkt oder indirekt, werden von der Organisation nicht erstattet. Der Besucher kann keinen (Ersatz-) Zugang zu einer anderen Veranstaltung beanspruchen.
5.3 Sofern der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes beantragen möchte, muss er dies der Organisation innerhalb von drei (3) Monaten nach Bekanntwerden der Stornierung schriftlich mitteilen. Der Besucher muss außerdem in der Lage sein, der Organisation eine gültige und unbeschädigte Eintrittskarte für die (abgesagte) Veranstaltung vorzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen. Wenn der Besucher die vorstehenden Bestimmungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist die Organisation nicht zur Rückerstattung verpflichtet.
Artikel 6 Hausregeln
6.1 Besucher sind verpflichtet sich an Hausregeln, Vorschriften und Anweisungen der Organisation und befugte Instanzen, worunter die in diesem Artikel genannten Hausregeln fallen, zu halten. Die Organisation hat das Recht dem Besucher den weiteren Zugang zum Event zu untersagen und oder ihn vom Eventstandort zu entfernen, sofern die Organisation in aller Redlichkeit die Notwendigkeit sieht um die Ruhe und Ordnung auf dem Event, auf jedem Fall aber wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gefahr kommen, zu handhaben.
6.2 Besuchern unter 14 Jahren ist der Zugang nur erlaubt in Begleitung einer Person die 18 Jahre oder älter ist.
6.3 Das Armband das man nach Abgabe des Tickets erhält ist gültig für die Gesamtdauer des Events und muss dann auch konstant getragen werden. Ein Armband, dass nicht am Handgelenk getragen wird bietet keinen Zugang auf das Event.
6.4 Damit die Organisation in der Lage ist ihre gesetzlichen Verplflichtungen zu erfüllen, muss sich der Besucher, auf erster Anweisung, korrekt identfizieren können. Dieses bezieht sich u.a. auf das Alkoholgesetz, in dem der Ausschank von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 jahre untersagt ist. Die Organisation hat das Recht den Ausschank von Alkohol an eine Person, im zulässigen Alter, zu verweigern, wenn der Verdacht besteht das diese Person Alkohol für eine Person ersteht, die unter 18 Jahre ist.
6.5 Beim Betreten des Events kann ein Besucher durchsucht werden. Dem Besucher, der sich diesem widersetzt kann der Zugang zum Event verweigert werden.
6.6 Die Mitnahme von digtalen Kameras und Telefon mit Kamera zum Eventstandort ist erlaubt sofern diese für eigen Zwecke (keine professionellen Zwecke) genutzt werden. Andere Apperatur, sowie digitale Videokameras, Camcorders und andere Tonaufnahmeapperatur sind, ohne schriftliche Erlaubnis der Orgaisation verboten.
6.7 Das Festhalten des Events in welcher Form auch, worunter professionelle Fotografie, Filmen und die Aufname von Ton und Bild für kommerzielle Zwecke zu verstehen ist, ist ohne ausdrückliche im Vorfeld schriftlich erlaubten Zustimmung der Organisation, verboten, als auch das Kopieren von und/oder die Übernahmen aus dem Programmheft oder anderen Drucksachen.
6.8 Ausserdem ist, auf jeden Fall die Mitnahme von, jedoch nicht ausschliesslich, folgenden Sachen zum Eventstandort nicht erlaubt: Esswaren, alkoholische Getränke, Gläser, Plastikflaschen, Bidons, Dosen, Camelbaks, Haustiere, Drogen, Feuerwerkskörper, Brennbare Stoffe, (Schuss)waffen, (potenziell) gefährliche Gegenstände und professionelle Foto- Film- und andere Aufnahmeapparatur. Ob eine Apparatur professionell ist oder nicht liegt ausschliesslich im Ermessen der Organisation. Nicht erlaubte Dinge werden von der Organisation am Eingang beschlagnahmt. Legale Wertsachen können später wieder abgeholt werden. Illegale Wertsachen werden der Polizei übergeben. Die Oranisation akzepiert keinerlei Haftung für Güter die durch sie oder Dritte von dem Besucher beschlagnahmt wurden. Die Organisation stellt Pfandbecher zum Konsum von Trinkwasser zur Verfügung. Diese Pfandbecher sind ausschliesslich, während des Events auf dem Eventstandort zu retournieren. Die Organisation apzeptiert maximal 5 Becher pro Besucher.
6.9 Der Kasteeltuinen Arcen ist zu einem rauchfreien Park geworden. Das Rauchen ist daher nur in speziell dafür vorgesehenen Raucherbereichen gestattet. Das Rauchen in Zelten und zeitlichen Gebäuden ist untersagt, ausser in eventuellen, dafür bestimmten Räumen. Eventuelle Bussen, durch den Besucher der Organisation auferlegt als Folge des Verstosses, wird der Besucher in vollem Umfang tragen.
6.10 Es ist verboten um Haustiere ohne schriftliche Erlaubnis der Organisation zum Event mitzubringen. Ausserdem ist es veboten um auf dem Gelände zu crowdsurfen, Feuer zu entfachen und/oder kommerzielle Aktivitäten zu unternehmen und/oder sich anstössig, diskriminierend oder beleidigend zu äussern oder solche Zeichen zu tragen oder zu verteilen, auf oder nicht über soziale Netzwerke, ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis der Organisation. DasTragen Von Fussballhemden, Motorrad Club Kleidung und übrige Kleidung mit Gruppenmerkmalen und –texten sind verboten auf dem Eventstandort. Besucher enthalten sich während des Events nicht gesellschaftlichen Benehmens oder agressivem, rassistischem oder Aufruhrverhalten. Verstösst der Besucher gegen die im Artikel 6 genannten Hausregeln oder gegen eine andere Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann hat die Organisation das Recht diesem Besucher den weiteren Zugang zum Event und dem Eventstandort zu entsagen, ohne das der Besucher Anspruch erheben kann auf eine Rückerstattung des Ticketbetrages und/oder Schadenersatz.
Artikel 7 Privacy und persönliche Daten
7.1 Durch das Treffen einer Vereinbarung mit der Organisation können (persönliche) Daten des Besuchers gesammelt, festgelegt und gespeichert werden in einem Datensatz. Diese, durch den Besucher verschafften (persönlichen) Daten werden durch die Organisation, gemäss ihrer Datenschutz Richtlinie verarbeitet. Diese Richtlinien sind auf der Website (elfia.com/Datenschutz/)angegeben und können dort eingesehen werden.
7.2 Die Organisation behandelt alle erhaltenen persönlichen Daten mit grosser Sorgfalt und verarbeitet diese ausschliesslich und entsprechend nach dem Gesetzlichen Schutz Personbezogener Daten, (zumindest seit dem 28-5-2018 entsprechend der allgemeinen Verordnung Datenschutz)
7.3 Durch das Treffen einer Vereinbarung mit der Organisation stimmt der Besucher einer Verarbeitung der persönlichen Daten entsprechend den Datenschutz Richtlinien der Organisation ausdrücklich zu.
7.4 Möglicherweise werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht vom Event und Besuchern, die veröffentlicht und vervielfertigt werden. Der Besucher gibt im Vorfeld des Events eine bedingungslose Zustimmung für genannte Aufnahmen und die weitere Verarbeitung ohne das die Organisation oder Dritte zur Vergütung verplichtet sind. Ein eventuell Intellectuelles Eigentumsrecht, worunter angrenzend- und/oder Urheber-und/oder Porträtrecht den genannten Aufnahmen entsprechend kommen ausschliesslich der Organisation zu. Ausserdem überträgt der Besucher diese Rechte ohne Einschränkung all ihrer intellectuellen Eigentumsrechte, worunter angrenzend-und/oder Urheber-und/oder Porträtrechte den genannten Aufnahmen entsprechend an die Organisation, die die Übertragung akzeptiert. Ausserdem distanziert sich der Besucher unwiderruflich von seinen Persönlichkeitsrechten und dem Recht sich zu berufen auf Artikel 25 des Urhebergesetzes. Sofern eine solche Distanzierung ncht möglich ist, wird der Besucher seine/ihre Persönlichkeitsrechte, den genannten Aufnahmen entsprechend, nicht gegenüber der Organisation einfordern.
7.5 Bildaufnahmen, die während des Events von Überwachungskameras gemacht werden, können durch die Organisation in Unglücksfällen an Polizei und Justiz weitergeleitet werden.
Artikel 8 Übrige Bestimmungen
8.1 Die Organisation ist bestrebt das Programm des Events soviel als möglich laut dem angekündigten Schema verlaufen zu lassen. Sie haftet jedoch nicht für Abweichungen und Schäden die daraus für Besucher und/oder Dritte entstehen. Die Organisation haftet nicht für die Art und Weise wie das Programm während des Events ausgeführt wird, worunter ausdrücklich die Dauer des Events zu verstehen ist.
8.2 Auf dem Event sind Aussteller anwesend, die Besuchern Produkte oder Dienste anbieten. Die Aussteller sind vollkommen unabhängig von der Organisation. Aus diesem Grunde haftet die Organisation dann auch nicht für Handlungen, Produkte und/oder Dienste von den Ausstellern. Reklamationen von Produkten und/oder Diensten von Ausstellern können nicht der Organsation gemeldet werden, sondern nur an den Aussteller selbst.
8.3 Es ist verboten um vor, während oder nach dem Event Werbung zu betreiben im weitesten Sinne des Wortes ohne explizite und voheriger, schriftlicher Genehmigung der Organisation. Dieses Verbot sieht u.a., jedoch nicht ausschliesslich, das Betreiben von Werbung für andere Events und Gegebenheiten, inklusiv für nicht kommerzielle Zwecke und/oder das Ausfüllen von Fragelisten, Umfragen oder Petitionen vor. Jede Art von Werbung (durch Flyers, oder Sticker zu verteilen, Poster aufzuhängen oder Besucher anzusprechen ist ausdrücklich verboten. Bei einem solchen Vergehen wird eine direkt zu zahlende Busse in Höhe von 1.000 Euro verhängt an den Besucher der gegen diese Bestimmungen verstösst.
Artikel 9 Schlussbestimmungen
9.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Niederlande. Der Niederländische Tekst dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen steht über jeder anderen Übersetzung.
9.2 Bei einem Konflikt zwischen Besucher und der Organisation über (den Gebrauch oder die Anwendung) der allgemeinen Geschäftsbedingungen, einer Vereinbarung und/oder hiermit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden der Besucher und die Organisation versuchen diesen in guter Gegenseitigkeit zu schlichten. Sollte dies nicht gelingen dann kann der Besucher und die Organisation einen Vermittler anstellen. Sowohl der Besucher als auch die Organisation müssen beide dem Vermittler zustimmen. Die Aussprache des Vermittlers ist bindend. Erreichen der Besucher und die Organisation keine übereinstimmung in der Wahl des Vermittlers dann wird dieser Konflikt einem befugten Richter in den Niederlanden vorgelegt.