Richtlinien für Waffen
Wir freuen uns wenn Du verkleidest erscheinst auf Elfia. Zu manchen Kostümen gehören manchmal Anscheinwaffen.
Jedoch gibt es einige wichtige Regeln für Waffen, die Du berücksichtigen musst.
Airsoft oder Paintballwaffen sind STRENGSTENS VERBOTEN auf Elfia. Airsoftwaffen sind oftmals Kopien von echten Waffen und von daher kaum zu unterscheiden von echten Waffen. Airsoftwaffen sind gesetzlich nur zugelassen auf Geländen, die vorher angemeldet sind beim Niederländischen Airsoft Verein. Die Organisation des Schlosses und Elfia sind hier nicht angemeldet. Dieses gilt auch für Waffen ohne Munition oder Batterien. Besuchern mit Airsoftwaffen wird am Eingang der Zutritt auf Elfia verweigert und nötigenfalls werden diese Besucher vom Gelände entfernt.
Möchtest Du eine Anscheinwaffe mitnehmen, die zu Deinem Kostüm gehört, dann solltest du dafür sorgen, das man die Waffe, auf Abstand, als Anscheinwaffe erkennt. Versehe den Lauf mit einer gelben oder orangfarbenen Kappe.
Scharfe Stichwaffen sind VERBOTEN auf Elfia. Stichwaffen dürfen nur dann mitgeführt werden wenn sie stumpf oder abgestumpft worden sind.
Das Mitführen von Stich-, Schlagwaffen und Bogen auf öffentlicher Strasse von und zum Elfiagelände ist nur dann erlaubt wenn diese gut eingepackt sind. Darüber hinaus müssen mindestens 3 Handlungen nötig sein um diese Waffen auszupacken.
Nerf Waffen sind erlaubt auf Elfia. Besucher mit Nerf Waffen können sich unbehelligt auf dem Elfiagelände bewegen.
Waffen aus Gummi und/oder Latex ( für LARP, Rollenspiele etc.) sind ebenso erlaubt.
Waffen, die auf Elfia erstanden werden, müssen, während des Besuches, immer verpackt bleiben. Du kannst diese Waffe in der Verpackung abgeben
am Stand “Souvenirs & Lockers” zur zeitlichen Einlagerung. Die Polizei kontrolliert sichtbar und unsichtbar auf, bereits genannte, Waffen.
Die Sicherheitskräfte sowie die Organisation fällen immer die finale Entscheidung ob eine Waffe zugelassen oder verweigert wird.
Der Gebrauch von Waffen darf nur unter fachlicher Aufsicht und einem Mindestabstand von 5 Metern zum Publikum stattfinden.
Das Schiessen mit einem Bogen oder einer Armbrust darf nur, unter fachlicher Aufsicht, auf den dafür bestimmten Schiessbahnen stattfinden.
Der Verkauf von stumpfen Stich- und Schlagwaffen ist erlaubt sofern diese Waffen einen historischen Karakter (älter als das 20. Jahrhundet) oder einen Fantasy Karakter haben. Dieses gilt auch für Bogen und Armbrust. Der Verkauf von Schusswaffen ist verboten.